Direkt zum Hauptinhalt

Deutscher Feuerwehrverband e.V.

Veranstalterprofil

Deutscher Feuerwehrverband e.V.

Deutscher Feuerwehrverband e.V.

Firma: Deutscher Feuerwehrverband e.V.
Ansprechpartner: Frau Sindy Papendieck
Adresse: Reinhardtstraße 25
PLZ / Ort: 10117 Berlin
Land: DE
Kontakt: Kontaktformular

Veranstaltungen

Neuerungen zur Vereinheitlichung der Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen

11.03.2026

Krebserkrankung durch Feuerwehrdienst? Hygiene im Brandeinsatz!

08.04.2026

Mit Sonderrechten zur Einsatzstelle

09.04.2026

General Assembly of the Association of Fire Brigades in the European Union

01.06.2026 - Hannover

KI als Kreativ-Tool für die Feuerwehr-Öffentlichkeitsarbeit: Chancen, Grenzen und Verantwortung

26.08.2026

Freiwilliges Engagement und DSEE: Übersicht über Engagement in Deutschland und was die DSEE für Feuerwehren und Co bietet

09.09.2026

Deutscher Feuerwehrverband e.V.
Kostenlos
AGBDatenschutz InformationenImpressum
Angezeigte Preise inkl. der gesetzl. MwSt.
Hinweis: Der Betreiber von eventmanager-online.com ist nicht selbst Veranstalter der angebotenen Veranstaltung. Die Veranstaltung wird durch den Veranstalter durchgeführt, der auch Aussteller der Tickets ist. Bitte wenden Sie sich bei jeglichen Fragen (auch technischen) bitte direkt an den Veranstalter.
EventManager-Online.com - Eventmanagement Software | Dienstleister Impressum, all rights reserved.
Firma:
Deutscher Feuerwehrverband e.V.
Ansprechpartner:
Frau Sindy Papendieck
Strasse:
Reinhardtstraße 25
PLZ / Ort:
10117 Berlin
Land:
DE
Mail:
papendieck@dfv.org
Telefon:
+49 (0) 30 28 88 48 834
Website:
https://www.feuerwehrverband.de
Registergericht:
Vereinsregister
Handelsregister Nr.:
VR 22489 B
Umsatzsteuer-ID:
DE246480122
Rechtliche Informationen:

Rechtlicher Hinweis: Die Anmeldung zum Bundesfachkonkress ist verbindlich. Bei Verhinderung kann ohne Zusatzkosten eine Vertretung benannt werden. Der Teilnehmende ist bei Abmeldung, unabhängig aus welchem Grund, zur Zahlung einer Verwaltungsgebühr von 25€ verpflichtet. Erfolgt die Abmeldung weniger als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn oder Nichtteilnahme, so wird eine Teilnahmegebühr fällig zur Deckung der entstanden Kosten. Dem Teilnehmenden wird der Nachweis gestattet, das durch die Nichtanreise Kosten überhaupt nicht oder in wesentlich niedriger Höhe entstanden sind. In diesem Fall entsteht eine Ausfallgebühr, die sich nach dem tatsächlich entstandenen Kosten bemisst. Bereits geleistete Teilnehmergebühren werden nur bis zur Höhe der Verwaltungsgebühr bzw. der Ausfallgebühr erstattet.